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Flugmodelle sind kein Spielzeug


Als Modellflieger seid Ihr Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegt den Bestimmungen des Luftfahrtrechts. Das europäische Luftrecht und ergänzende nationale Luftrechtsvorschriften, insbesondere die sog. “EU-Drohnenverordnung” (DVO (EU) 2019/947) und die Luftverkehrsordnung regeln in Deutschland die Nutzung des Luftraums - unter anderen auch für Flugmodelle. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist, die Sicherheit des Flugverkehrs sicherzustellen.

Für uns Modellflieger bietet dieses Luftrecht die Möglichkeit, den Modellflug, der in unserem Verband stattfindet, im Rahmen einer speziellen Betriebserlaubnis auszuüben. Der MFSD hat eine solche spezielle “Verbandsbetriebserlaubnis” erhalten. Diese “Verbandsbetriebserlaubnis” gestattet es dem MFSD, sog. “verbandsinterne Verfahren” für den Modellflug unter seinem Dach zu etablieren und fortzuentwickeln. Die “verbandsinternen Verfahren” sind mit dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgestimmt und heißen beim MFSD “Standardisierte Regeln für Flugmodelle” (StRfF).

HIER stehen die “Standardisierten Regeln für Flugmodelle” (StRfF) sowie begleitendes Informationsmaterial zu ausgewählten Themen zum Download bereit.

Sofern Ihr im Rahmen der MFSD-Verbandsbetriebserlaubnis Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 2 kg betreiben wollt, benötigt Ihr einen Schulungsnachweis, den Ihr hier erwerben könnt.